Natio­nal­rats­kom­mis­si­on lässt Schüt­zen abblit­zen

Sen­kung der Sub­ven­ti­on der GP-11-Muni­ti­on

Mit 11 zu 10 Stim­men bei 3 Ent­hal­tun­gen bean­tragt die Sicher­heits­po­li­ti­sche Kom­mis­si­on des Natio­nal­ra­tes (SiK‑N) ihrem Rat, die Moti­on des Stän­de­ra­tes (Salz­mann) 23.3594 abzu­leh­nen. Die­se Moti­on will ver­hin­dern, dass der Preis erhört wird für die GP-11-Muni­ti­on, die für das Sturm­ge­wehr 57, den Kara­bi­ner und das Lang­ge­wehr ver­wen­det wird. Die Mehr­heit erach­tet es als wich­ti­ger – wie vom Bun­des­rat vor­ge­schla­gen – den Schiess­ver­ei­nen als Teil­kom­pen­sa­ti­on höhe­re Bei­trä­ge aus­zu­rich­ten, damit sämt­li­che Schüt­zen davon pro­fi­tie­ren kön­nen, und der Bund im End­ef­fekt Ein­spa­run­gen von 1,5 Mil­lio­nen Fran­ken erzie­len kann. Wei­ter weist die Mehr­heit dar­auf hin, dass für das aktu­el­le Sturm­ge­wehr 90 der Ange­hö­ri­gen der Armee nur die Muni­ti­on GP-90 ver­wen­det wird, die von Preis­er­hö­hung nicht betrof­fen ist, und der Trai­nings­ef­fekt für die per­sön­li­che Waf­fe somit gewahrt bleibt. Die Min­der­heit erach­tet es hin­ge­gen als falsch, Ein­spa­run­gen zu Lasten der Schüt­zen vor­zu­neh­men. Sie warnt vor einer Abnah­me sowohl der Schies­s­tä­tig­keit wie auch der Schüt­zen in den Ver­ei­nen und wehrt sich gegen ein Aus­spie­len von jün­ge­ren gegen älte­re Schüt­zen. Schliess­lich weist die Min­der­heit dar­auf hin, dass es wich­tig sei, die Schiess­fer­tig­keit zu ver­bes­sern und den Wehr­wil­len zu stär­ken, unab­hän­gig mit wel­cher Ordo­nanz­waf­fe geschos­sen wer­de.

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